Die Lohnhöhe ist vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn sich die Lohnhöhe nicht ergibt aus:
- dem Einzelarbeitsvertrag
- dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
- dem Normalarbeitsvertrag (NAV)
- der Übung.
Massgebende Kriterien für die Festsetzung des Lohnes nach Billigkeitsgrundsätzen sind:
- Alter des Arbeitnehmers
- Familiäre Verhältnisse des Arbeitnehmers
- Ausbildung des Arbeitnehmers
- Aufgabe des Arbeitnehmers
- Funktion des Arbeitnehmers
- Äussere Umstände der Arbeit
- Dauer des Arbeitsverhältnisses.