Der Arbeitgeber ist gesetzlich bzw. vertraglich verpflichtet, vom Bruttolohn abzuziehen:
- Arbeitnehmerbeiträge
- AHV/IV/EO
- Arbeitslosenversicherung
- BVG (berufliche Vorsorge)
- NBU (Nichtbetriebsunfall)
- Quellensteuern für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung
- Lohnrückbehalte nach OR 323a
- Prämien aus Krankentaggeldversicherungen
- Verpflegungsabzüge o.ä.