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Lohn und Lohnforderungen

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Akkordlohn

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Akkordlohn ist ein Leistungslohn, der nicht zeit-, sondern mengenabhängig bemessen wird (OR 319 Abs. 1).

Beispiel: Entlöhnung nach Anzahl gefertigter Einheiten.

Akkordlohnsystem

  • Bestimmung des Akkordlohnsatzes aufgrund der Zeit, die ein durchschnittlicher Arbeitnehmer für die betreffende Arbeit benötigt
  • Festlegung
    • durch den Arbeitgeber
    • aufgrund Betriebserfahrung
  • Zulässigkeit eines ausschliesslichen Akkordlohns
  • Verdienstsicherungsklauseln
    • Mindestlohn in der Form eines Zeitlohns
  • Ziele:
    • Schnellere Erledigung = höherer Lohn
    • Arbeitnehmer schuldet sorgfältige Arbeitsleistung und nicht Arbeitserfolg
    • Lohn auch bei Misslingen des Zeitziels geschuldet

Berechnungsarten

  • Geldakkord
    • Formel: erbrachte Leistungseinheiten x Geldbetrag pro Leistungseinheit
  • Zeitakkord
    • Formel: erbrachte Leistungseinheiten x Vorgabezeit x Geldfaktor

Besondere gesetzliche Bestimmungen

  • Bekanntgabe des Akkordlohnansatzes vor Arbeitsbeginn (OR 326a Abs. 1)
  • Festsetzung des Akkordlohnansatzes nach dem Ansatz für gleichartige oder ähnliche Arbeiten, wenn der Akkordlohnansatz nicht vor Arbeitsbeginn bekanntgegeben wurde (OR 326a Abs. 2)
  • Pflicht des Arbeitgebers, genügend Arbeit zuzuweisen, wenn er Alleinarbeitgeber ist (OR 326 Abs. 1)
  • Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer mangels Akkordarbeit oder wenn es die Betriebsverhältnisse verlangen, Zeitlohnarbeit zuzuweisen (OR 326 Abs. 2)
  • Zeitlohnentgeltung, wenn Arbeitgeber weder genügend Akkord- noch Zeitlohnarbeit hat (OR 336 Abs. 4)
    • Fehlende Zeitlohnfestsetzung: Abgeltung mit dem vorher  durchschnittlich verdienten Akkordlohn (OR 326 Abs. 3).

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