Akkordlohn ist ein Leistungslohn, der nicht zeit-, sondern mengenabhängig bemessen wird (OR 319 Abs. 1).
Beispiel: Entlöhnung nach Anzahl gefertigter Einheiten.
Akkordlohnsystem
- Bestimmung des Akkordlohnsatzes aufgrund der Zeit, die ein durchschnittlicher Arbeitnehmer für die betreffende Arbeit benötigt
- Festlegung
- durch den Arbeitgeber
- aufgrund Betriebserfahrung
- Zulässigkeit eines ausschliesslichen Akkordlohns
- Verdienstsicherungsklauseln
- Mindestlohn in der Form eines Zeitlohns
- Ziele:
- Schnellere Erledigung = höherer Lohn
- Arbeitnehmer schuldet sorgfältige Arbeitsleistung und nicht Arbeitserfolg
- Lohn auch bei Misslingen des Zeitziels geschuldet
Berechnungsarten
- Geldakkord
- Formel: erbrachte Leistungseinheiten x Geldbetrag pro Leistungseinheit
- Zeitakkord
- Formel: erbrachte Leistungseinheiten x Vorgabezeit x Geldfaktor
Besondere gesetzliche Bestimmungen
- Bekanntgabe des Akkordlohnansatzes vor Arbeitsbeginn (OR 326a Abs. 1)
- Festsetzung des Akkordlohnansatzes nach dem Ansatz für gleichartige oder ähnliche Arbeiten, wenn der Akkordlohnansatz nicht vor Arbeitsbeginn bekanntgegeben wurde (OR 326a Abs. 2)
- Pflicht des Arbeitgebers, genügend Arbeit zuzuweisen, wenn er Alleinarbeitgeber ist (OR 326 Abs. 1)
- Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer mangels Akkordarbeit oder wenn es die Betriebsverhältnisse verlangen, Zeitlohnarbeit zuzuweisen (OR 326 Abs. 2)
- Zeitlohnentgeltung, wenn Arbeitgeber weder genügend Akkord- noch Zeitlohnarbeit hat (OR 336 Abs. 4)
- Fehlende Zeitlohnfestsetzung: Abgeltung mit dem vorher durchschnittlich verdienten Akkordlohn (OR 326 Abs. 3).
Judikatur
- BGer 4A_534/2017 vom 27.08.2018 (Stundenlohn schliesst Akkordarbeit aus)
Weiterführende Informationen
- Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf und mündlicher Arbeitsvertrag | bnlawyers.ch
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