Als typische Leistungen nur im Zusammenhang mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses gelten:
- Leistungen aufgrund Betriebszugehörigkeit
- Abgangsentschädigung (OR 339b)
- Dienstaltersgeschenk
- Vergünstigungen für den Bezug von Produkten
- Entschädigungen für die Übereignung von Immaterialgüterrechten
- Auslagenersatz (OR 327)
- Hilfsmittel zur Erleichterung der Arbeit.