LAWINFO

Lohn und Lohnforderungen

QR Code

Unternehmerlohn

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Unternehmerlohn ist das Entgelt, welches

  1. der Einzelunternehmer an sich selbst (auf ein privates Konto) bezahlt (Unternehmerlohn i.w.S. als rein rechnerische Grösse, weil die blosse Umbuchung von seinem Geschäfts- auf sein Privatkonto nicht als Leistung gilt)
  2. das Unternehmen, an dem der Unternehmer als Personengesellschafter (KlG, KmG), als Aktionär (AG) oder als Gesellschafter (GmbH) beteiligt ist, für seine Tätigkeit im Unternehmen erhält (Unternehmerlohn i.w.S., da bei Personengesellschaften ein Akonto auf den Gewinn ausbezahlt wird)
  3. der Unternehmer als Arbeitnehmer für seine Tätigkeit im Unternehmen (AG oder GmbH) erhält, an dem er beteiligt ist (Unternehmerlohn i.e.S.)

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur den Unternehmerlohn i.e.S. gemäss Ziffer 3!

(Steuer-)Planung

Eine gute Steuerplanung ist immer wünschenswert. In concreto hat auf der Agenda zu stehen:

  • Erleichterung der Steuerlast
  • Stärkung der privaten Vermögens- und Vorsorgesituation
  • Unternehmensliquidität contra Bildung von Privatvermögen, v.a. wegen Unternehmensnachfolge

Weitere Einflussfaktoren auf die Frage der Gewinnabführung über den Unternehmerlohn oder Dividendenausschüttungen:

  • Holding-Gesellschaft (Anknüpfung Unternehmensbesitz)
  • Unternehmenssitz (Unternehmensstandort)
  • Wohnsitz des Unternehmers

Massgebende personen-mässige Beurteilung:

  • aus Sicht der Gesellschaft
    • tiefes Unternehmersalär führt trotz geringeren Lohn- und Sozialkosten doch unter Berücksichtigung der Steuern zu insgesamt erhöhten Abgaben
  • aus Sicht des Unternehmers
    • tiefes Unternehmersalär bewirkt niedrigere Einkommenssteuer und verringerte Steuerlast, unter privilegierter Besteuerung der anstelle des Lohns ausgerichteten Dividenden
    • je nach der Höhe der Ausschüttung soll sich der Dividendenbezug für den Unternehmer nach steuerlichen und abgabetechnischen Aspekten lohnen
  • aus Gesamtsicht (Gesellschaft und Unternehmer)
    • individuelle Beurteilung durch Steuerfachmann, mit einer massgeschneiderten Bezugsstrategie!

Angemessener Unternehmerlohn

Der steuerlich angemessene Unternehmerlohn bestimmt sich wie folgt:

  • Es liegt in der Entscheidungsmacht des Unternehmers zu bestimmen, wie viel er sich ausschütten lässt:
    • in Form von Lohn
    • durch Dividendenausschüttung
  • Der Unternehmer sollte für diesen Entscheid folgendes beachten:
    • Höhe des Unternehmerlohns
      • Die Lohnhöhe muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (engl. Arm’s length-Prinzip) standhalten
      • Vorgehen durch Berater bzw. Steuerberater prüfen lassen (Plausibilität Praxis Steueramt bzw. Fremdvergleichsgrundsatz)
      • Berücksichtigung der Sozialabgaben bei der Lohnfestsetzung
      • ev. Abstimmung mit privaten Einkommen und Auslagen
    • Beschaffung von Lohnvergleichszahlen
      • Branchenvergleich
      • Funktionenvergleich
        • Umsatz
        • Gewinn
        • Anzahl Mitarbeiter
      • zB Verbänden oder Branchenkollegen
    • Kontinuität beim Unternehmerlohn
      • Keine ständigen gewillkürten Lohnveränderungen
      • Lohn hingegen an Geschäftsgang orientieren, aber durch entsprechende Ausgestaltung des (Kader-)Arbeitsvertrages

Hoher Lohn

  • = hohe Sozialversicherungsabgaben
    • für Unternehmen als Arbeitgeberin
    • für Unternehmer als Arbeitnehmer
      • teils ohne Rentenbildung: wie AHV
  • = hohe private Steuerlast

Niedriger Lohn, ohne weitere Ausschüttung

Niedriger Lohn, mit Dividendenausschüttung

  • siehe nachfolgend Dividendenpolitik

Dividendenpolitik

  • Stabile und langfristige Dividendenpolitik
  • Prüfung, ob die Ausschüttung zurückbehaltener Gewinne über eine Substanzdividende wirtschaftlich sinnvoll ist
  • ev. Abstimmung mit privaten Einkommen und Auslagen
  • Nachfolgeplanung bzw. private Vermögensplanung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.