Definition
- Überstunden = Stunden, welche den zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bestimmt ist, übersteigen
Ausgleich oder Lohnabgeltung
- Überstunden sind
- entweder – Einverständnis beider Parteien vorausgesetzt – durch Freizeit gleicher Dauer auszugleichen
- oder durch Lohn mit 25 % Zuschlag zu entschädigen