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Entsendungen

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Überstunden

Rechtsgebiet:
Entsendungen
Stichworte:
Entsendungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Überstunden =   Stunden, welche den zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bestimmt ist, übersteigen

Ausgleich oder Lohnabgeltung

  • Überstunden sind
    • entweder – Einverständnis beider Parteien vorausgesetzt – durch Freizeit gleicher Dauer auszugleichen
    • oder durch Lohn mit 25 % Zuschlag zu entschädigen

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