LAWINFO

Kadermitarbeiter

QR Code

Anteil am Geschäftsergebnis

Rechtsgebiet:
Kadermitarbeiter
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Kader, Kadermitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Anteil am Geschäftsergebnis ist in OR 322a geregelt, objektiv berechenbar und richtet sich alternativ nach:

  • dem Gewinn
  • dem Umsatz
  • dem Geschäftsergebnis

Grundlage:

  • Vereinbarung auf Umsatz- oder Gewinnbeteiligung
  • Von Vorteil: Berechnungsmuster für die Umsatz- bzw. Gewinnermittlung

Massgeblichkeit:

  • Ergebnis des Geschäftsjahres

Feststellung:

  • nach den allgemein anerkannten Grundsätzen

Ein- und/oder Austritt während des Geschäftsjahres:

  • pro rata temporis

Arbeitsverhinderung:

  • analoge Anwendung der Lohnfortzahlungsskalen auch auf die Gewinnbeteiligung (Erlöschen je nach Skala und Anstellungsdauer)

Freistellung:

  • analog der Lohnfortzahlungspflicht während der Freistellung ist auch der Anteil am Geschäftsergebnis resp. Umsatz resp. Gewinn geschuldet.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.