Im Normalfall bezahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Geldlohn:
- Geldzahlung in Landeswährung.
Währung des Geldlohns
Die Lohnzahlung in fremder Währung
- bedarf in der Regel einer Vereinbarung: zB bei Expatriates
- ist üblich bei Grenzgängern.
Dem Geldlohn gegenüber steht der Naturallohn:
Naturallohn ist jede andere Art von Lohntilgung als Geldleistung:
- Kost und Logis (Verpflegung und Unterkunft)
- Trinkgeld
- Overtip (wenn das Trinkgeld inbegriffen ist)
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Vergünstigte Betriebswohnung
- Unentgeltliche Zurverfügungstellung des Geschäftsfahrzeugs