Auf dieser Website erhalten sie Informationen über alle relevanten Aspekte des 13. Monatslohns als Lohnbestandteil:
» Begriff
» Erscheinungsformen und Rechtsnatur
» Auszahlungsmodalitäten / Fälligkeit
» Sozialversicherungspflicht und Steuern
13. Monatslohn, Gratifikation und Bonus
In den 1970er-Jahren ist die frühere Gratifikation weitgehend durch den 13. Monatslohn abgelöst worden. Bei Kadermitarbeitern ist der 13. Monatslohn aber selbst durch Bonusregelung (Gewinnbeteiligung anstatt 13. Monatslohn) wieder in Erosion.
» Informationen zur Gratifikation
» Informationen zum Bonus / Bonus-Recht
Der 13. Monatslohn ist Lohnbestandteil und damit weniger streitanfällig.
Ohne anderslautende Abrede gilt:
- Berechnungsgrundlage ist der Normallohn + Zuschläge
- Pro-rata-Anspruch bei Ein- und Austritt während Kalenderjahr
- Sozialversicherungspflichtig.