LAWINFO

13. Monatslohn

QR Code

Einleitung zum 13. Monatslohn

Rechtsgebiet:
13. Monatslohn
Stichworte:
13. Monatslohn
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf dieser Website erhalten sie Informationen über alle relevanten Aspekte des 13. Monatslohns als Lohnbestandteil:

» Begriff

» Gesetzliche Grundlage

» Abgrenzung

» Lohnbestimmungsquellen

» Erscheinungsformen und Rechtsnatur

» Berechnungsgrundlage

» Auszahlungsmodalitäten / Fälligkeit

» Arbeitsvertragliche Abreden

» Auslegung der Formulierung

» Sozialversicherungspflicht und Steuern

13. Monatslohn, Gratifikation und Bonus

In den 1970er-Jahren ist die frühere Gratifikation weitgehend durch den 13. Monatslohn abgelöst worden. Bei Kadermitarbeitern ist der 13. Monatslohn aber selbst durch Bonusregelung (Gewinnbeteiligung anstatt 13. Monatslohn) wieder in Erosion.

» Informationen zur Gratifikation

» Informationen zum Bonus / Bonus-Recht

Der 13. Monatslohn ist Lohnbestandteil und damit weniger streitanfällig.

Ohne anderslautende Abrede gilt:

  • Berechnungsgrundlage ist der Normallohn + Zuschläge
  • Pro-rata-Anspruch bei Ein- und Austritt während Kalenderjahr
  • Sozialversicherungspflichtig.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.