Begriffe: Lohn und Lohnzahlungspflicht
Der Lohn ist das Entgelt des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.
Rechtsnatur:
Der Lohn ist eine Forderung (Rechtsanspruch) des Arbeitnehmers und eine Schuld (Hauptverpflichtung) des Arbeitgebers.
Die Lohnzahlungspflicht ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers.
Synonyme für den gesetzlichen Begriff „Lohn“:
- Salär
- Gehalt