LAWINFO

Lohn und Lohnforderungen

QR Code

Lohnzahlung

Rechtsgebiet:
Lohn und Lohnforderungen
Stichworte:
Lohnforderungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zahlungsfristen / Zahlungstermine

Der Arbeitgeber hat den Lohn

  • nach Gesetz Ende jedes Monats auszubezahlen (OR 323 Abs. 1);
  • nach Normalarbeitsvertrag oder GAV möglicherweise zu einem andern Zeitpunkt zu bezahlen;
  • nach Übung auf kürzere Fristen oder an anderen Zeitpunkten zu bezahlen.

Sonderbestimmungen gelten für

  • Provisionen monatlich, sofern und soweit nicht eine kürzere Frist verabredet ist; erfordert jedoch die Durchführung von Geschäften mehr als ein halbes Jahr, so kann durch schriftliche Abrede die Fälligkeit der Provision für diese Geschäfte hinausgeschoben werden.
    • OR 323 Abs. 2
    • OR 349b Abs. 3
  • Anteile am Geschäftsergebnis nach Feststellung, spätestens innert 6 Monaten seit Ablauf des Geschäftsjahres
    • OR 323 Abs. 3.

Modalitäten

Bei der Auszahlung des Geldlohnes ist beachten:

  • Übergabe einer schriftlichen Lohnabrechnung
    • OR 323b
    • vgl. AGer, AN070744 vom 15.12.2008
  • Gesetzliche Schweizerwährung
    • Ausnahmen: Abrede oder Übung
  • Auszahlung während der Arbeitszeit
    • Ausnahmen: Abrede oder Übung

Vorschuss

Die sog. Vorschusspflicht gemäss OR 323 Abs. 4 setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Notlage des Arbeitnehmers
  • Arbeitgeber ist eine Vorschussgewährung möglich
  • Höhe:
    • Nach Massgabe der geleisteten Arbeit
    • Kein Anspruch auf Lohnzahlung für noch nicht geleistete Arbeit
  • Wirkung:
    • Vorverlegung der Fälligkeit des Lohnanspruchs

Beidseitig zwingender Charakter von OR 323 Abs. 4 (OR 361)

Beidseitig zwingender Charakter der Regelung (OR 361)

  • Arbeitgeber kann sich vertraglich nicht weitergehend verpflichten
  • Arbeitgeber kann aber freiwillig, d.h. realiter, einen höheren als im Gesetz vorgesehenen Vorschuss leisten

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.